Rechtliche Hinweise & Lizenzinformationen
Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Produktschlüssel/Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren.
Sie verpflichten sich, vor Erwerb des Produktschlüssels eigenständig mit den aktuellen Microsoft Lizenz- und Nutzungsbedingungen, sowie der Datenschutzerklärung vertraut zu machen. Diese sind unter anderem unter
-
https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen
- https://www.microsoft.com/licensing/docs/view/Licensing-Use-Rights
- https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/
zu finden.
Zu einem bestimmten Produkt können Sie die Lizenzbedingungen unter https://www.microsoft.com/de-de/useterms einsehen.
Im ursprünglichen Sinne durften Produktschlüssel nur im Rahmen eines Komplett-Systems verkauft werden können, also z.B. als fester, vorinstallierter Bestandteil eines neuen Rechners. Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 06.07.2000 ist offiziell verzeichnet, dass der Verkauf von OEM-/ DSP- mittlerweile auch ohne die dazugehörige Hardware legal ist. Dieses Urteil besagt unter anderem auch, dass der Erschöpfungsgrundsatz durch Lizenzbestimmungen der Hersteller nicht außer Kraft gesetzt werden kann (I ZR 244/97). Dies wurde ebenfalls von dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt. In Deutschland sind OEM-Produkte somit nicht mehr hardwaregebunden und dürfen auch auf andere Geräte übertragen werden, solange die Software nur einmalig eingesetzt wird. Für Sie als Endverbraucher heißt das, dass alle Artikel in unserem Online Shop legal sind und Sie diese auf jedem beliebigen Rechner installieren und benutzen können.
Interessante Artikel zur Rechtslage:
Spiegel.de / EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
Welt.de / EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
LHR-Law.de / BGH: Verkauf von Software-Box-Produkten auch durch bloße Übersendung des Produktschlüssels zulässig